Immer wieder einmal entsteht die Frage: "Wann kommt das Geld aus dem Sondervermögen in Brensbach an."
Hessisches Ministerium der Finanzen
Pressemitteilung
Die Kommunen melden ihre Projekte bei der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) an und starten den Abruf des Geldes, wenn ihnen für ihre Einzelmaßnahmen Rechnungen vorliegen. Das soll im Verlauf des zweiten Quartals 2026 möglich sein. Im laufenden Jahr dürften erste größere Auszahlungen
an die Kommunen im Dezember erfolgen.
Start in die neue Wahlperiode.
Nach den Wahlen startet die Gemeindevertretung mit der konstituierenden Sitzung. Wer übernimmt den Vorsitz der Gemeindevertretung, wie wird der Gemeindevorstand besetzt, wer wird erster Beigeordneter und wie ist die Nominierung für die Ausschüsse und Zweckverbände?
Wann 16. April 2024, 19:00 Uhr im GEZ. Die Sitzung ist öffentlich.
„Haushaltsplanung in Krisenzeiten, oder der Paradigmenwechsel
in der Denke von Verantwortlichen“.
Heinz Werner Knörnschild: Der Kommentar
Haushaltskonsolidierung ist ein politischer Entscheidungsprozess, der mit Zielkonflikten und Verteilungsfragen verbunden ist. Sie erfordert entschlossenes Handeln und kein politisches taktieren.
· politischen Willen
· klare Zielvorstellungen
· langfristige Entschlossenheit
· Bereitschaft auch unbequeme Entscheidungen über mehrere Haushaltsjahre hinweg konsequent umzusetzen .
Nur durch verlässliche politische Führung können Prioritäten eindeutig gesetzt, Ressourcen gezielt gesteuert und dauerhafte Handlungsspielräume gesichert werden. Ohne diesen festen Rückhalt droht die Konsolidierung ins Stocken zu geraten, und die Möglichkeiten zur Sicherung der kommunalen Leistungsfähigkeit bleiben ungenutzt. Unklare Zielbilder oder das wiederholte Relativieren beschlossener Maßnahmen schwächen die Steuerungswirkung und erschweren die Umsetzung erheblich.
Eng mit der politischen Steuerung verknüpft ist die Kommunikation. Haushaltskonsolidierung betrifft Verwaltung, politische Gremien und Bürgerschaft gleichermaßen und greift tief in bestehende Strukturen ein. Ohne transparente und nachvollziehbare Kommunikation entstehen Widerstände, die Konsolidierungsprozesse erheblich beeinträchtigen können. Eine kontinuierliche, offene und verständliche Kommunikation, die Ziele, Zusammenhänge und Konsequenzen erläutert, trägt wesentlich dazu bei, Akzeptanz zu schaffen und Vertrauen in die Handlungsfähigkeit von Politik und Verwaltung zu stärken.
Sitzungstermine im April (öffentlich)
16. April 2026, 19:00 Uhr GEZ
Gemeindevertretung
Haupt- und Finanzausschuss
28.April 2026, 19:00 Uhr, GEZ, Sitzungszimmer
Sport-,Kultur- und Sozialausschuss, 20:30 Uhr
GEZ, Sitzungszimmer
30. April 2026, 19:00 Uhr, GEZ, Sitzungszimmer
Ausschuss Bauen, Umwelt und Landwirtschaft
Sondervermögen: So geht das...
UWG hat nachgefragt im Hessischen Ministerium der Finanzen.
Darum geht es:
Nach welchen Kriterien wird das Geld auf die einzelnen Kommunen aufgeteilt?
Warum wird das Geld für die Kommunen in zwei Tranchen aufgeteilt?
Wann können die Kommunen mit ihren Projekten beginnen?
Was müssen die Kommunen tun, um Geld für ihre Projekte zu erhalten?
Wofür können die Kommunen das Geld verwenden? Alle Informationen unter
"Mehr lesen".
Der Kommentar: Heinz Werner Knörnschild
Der Placebo Effekt, oder wie man aus Schulden Vermögen macht.
Hessische Kommunen sollen 4,7 Milliarden Euro aus dem Infrastrukturpaket erhalten.
Die katastrophale Finanzlage der hessischen Städte, Gemeinden und Landkreise ist bekannt. Jetzt steht fest, wieviel Geld die schwarz-rote Landesregierung den Kommunen aus dem Milliarden „Schuldenprogramm" „überlässt".
"Historische Glanzleistung – akzeptabler Kompromiss – oder doch Mogelpackung"? Die Meinungen gehen auseinander. In jedem Fall: Schuldenfinanziert.
Näheres Hinschauen lohnt sich. Hessen erhält 7,4 Milliarden Euro aus dem sogenannten „Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaschutz“. Schon die Bezeichnung „Vermögen“ ist falsch. Als Vermögen bezeichnet man Wertgegenstände, auch Geld, das jemand besitzt. Hier in diesem konkreten Fall sind das „Sonderschulden“.
7,4 Milliarden Euro werden aufgeteilt . 63,5% davon gehen an die Kommunen, dies entspricht 4,7 Milliarden Euro. Der Rest, 3,7 Milliarden Euro verbleiben beim Land. Die Auszahlung von Geldern aus dem „Sonderschulden-Programm“ erfolgt in den nächsten 12 Jahren. So ist es jedenfalls geplant. Unterstellen wir eine lineare Auszahlung von jeweils 1/12 p.a., dann ergibt sich eine Summe von 391,6 Millionen p.a., was sich dann nach welchem Schlüssel auch immer auf die Städte, Gemeinden und Landkreise in Hessen verteilt.
Individuell betrachtet bleibt da nicht viel für die Kommunen. Die Verteilung sollen die kommunalen Spitzenverbände übernehmen, Kriterien der Verteilung: Einwohnerzahlen und die Finanzlage, oder Größe und Bedürftigkeit. Welcher Betrag auf welche Kommune entfällt, steht noch nicht fest.
Man ist geneigt von einem „Tropfen auf den heißen“ zu sprechen. Schulden durch neue Schulden zu finanzieren widerspricht der klassischen Lehre und verlagert das finanzielle Dilemma auf eine andere Ebene.
Sondervermögen: Startschuss für 100 Milliarden Euro an Länder.
Der UWG-Brensbach Kommentar: Heinz Werner Knörnschild
Und Erstens kommt es anders und Zweitens als man denkt.
Die Länder können aufatmen: Die 100 Milliarden Euro, die der Bund ihnen aus dem Sondervermögen Infrastruktur überweist, kommen ohne Quotenvorgabe des Bundes.
Ursprünglich war geplant, dass die Länder 60 Prozent der Infrastrukturmilliarden an die Kommunen weiterleiten müssten. Diese Zahl ist nun aus dem Gesetz, das heute im Kabinett verabschiedet wird, gestrichen worden.
Damit folgt der Bund dem Votum der Ministerpräsidentenkonferenz. „Die Verteilung der 100 Milliarden Euro erfolgt nach Wunsch der Länder in Anlehnung an den Königsteiner Schlüssel“, heißt es aus Regierungskreisen. Investitionsmaßnahmen können finanziert werden, „sofern sie nicht vor dem 1. Januar 2025 begonnen wurden“.
Laufzeit des Sondervermögens: Maßnahmen können nach dem Gesetzentwurf bis Ende 2036 bewilligt werden.
Nicht zu früh freuen: Der Bund gibt den Ländern zwar grundsätzlich grünes Licht, die „zweckentsprechende Mittelverwendung“ selbst sicherzustellen. Aber: „Der Bund prüft diese im Anschluss“, heißt es.
Was hier als „der große Wurf“ verkauft wird, entpuppt sich bei genauerem Hinsehen als „laues Lüftchen“. Die Einhaltung des Konnexitätsprinzips ("wer bestellt bezahlt") ist nicht erkennbar.
Und Alles steht unter Finanzierungsvorbehalt. Die Hoffnung seitens der Kommunen auf eine schnelle Lösung zur Konsolidierung der Haushalte ist mit äußerster Zurückhaltung zu begegnen.
….und nicht vergessen, bis 2036 finden zwei Bundestagswahlen statt.
echo-online, Jörg Schwinn
Odenwälder Kreishaushalt nicht genehmigungsfähig?
Das Regierungspräsidium sagt Nein zur Genehmigung des Kreishaushaltes 2025.
Kommt jetzt die Erhöhung der Kreis- und Schulumlage über die 58% hinaus?
Und was bedeutet das dann für kommunalen Haushalte im Odenwaldkreis.
Zur Erinnerung: Brensbach hat 58 % in seinen Haushalt 2025 "eingepreist".
RP möchte eine "6" sehen, was bedeuten 60 % und somit 2 % - Punkte mehr? 160.000 Euro Mehraufwand für Brensbach. Mit welchenKonsequenzen?
Weitere Hintergrundinformationen?
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echo-online, Jörg Schwinn
„Es geht um die Handlungsfähigkeit des Odenwaldkreis"
-ÜWG verzichtet auf ihr NEIN zum Haushalt 2025
-Land schafft Sonderbedingungen angesichts der Finanznot
-Weitere Erhöhung der Kreisumlage denkbar
-Kreistag wird sich in seiner Sitzung am 28.4.2025 mit einer gemeinsamen Resolution befassen.
Hessen: Landtag verabschiedet Landeshaushalt 2025
Mögliche Auswirkungen auf die Kommunen?
Es muss gespart werden, auch in Hessen. Mit den Stimmen der schwarz-roten Regierungskoalition verabschiedet, alle anderen Abgeordnete stimmen dagegen.
Die Opposition kritisiert den Griff in die Rücklagen. Zudem werde der Haushalt auch auf Kosten der Kommunen konsolidiert. In den kommunalen Finanzausgleich soll weniger Geld fließen als erwartet, mit Auswirkungen z.B. auf die Schlüsselzuweisungen der Kommunen.
Keine guten Perspektiven. Wir werden sehen, was das ggfls. für Brensbach bedeuten kann.
Die UWG-Brensbach hatte bereits bei ihrer Riskiobewertung für den Haushalt 2025 auf die "Kommunale Finanzplanung"
und hier im besonderen auf die "Entwicklung der Finanzausgleichsmasse" hingewiesen, da das Land Hessen ausführte: " Das Land Hessen kann die Finanzausgleichsmasse aufgrund der sich massiv verschlechterten Ergebnisperspektive in der vorgesehenen Höhe nicht garantieren."
Hoffen wir das es nicht so kommt.
Thomas Deininger, Fraktionsvorsitzender der UWG-Brensbach, #DieBürgerinitiative
Haushalt 2025 - Rede der UWG-Fraktion am 20.03.2025
Sehr geehrte Damen und Herren,
am 6. März 2025 wurde der Entwurf des Haushaltsplans für das Jahr 2025 durch den Gemeindevorstand eingebracht. Wir danken dem Gemeindevorstand und der Verwaltung für die geleistete Arbeit. Allerdings erlaubt der ambitionierte Zeitplan der Haushaltsberatungen mit nur zwei
Sitzungsterminen im Haupt- und Finanzausschuss kein
verantwortungsvolles Arbeiten.
Vereinbarungsgemäß haben wir unseren Fragenkatalog "just in time" erstellt, um auf Basis der Antworten unsere Meinungsbildung und Bewertung des Haushalts vornehmen zu können. Unser Dank gilt Herrn Eisenhauer und der Verwaltung für den Versuch einer Beantwortung unserer Fragen.
Hier die 5 wesentlichen Gründe, weshalb wir von der UWG Fraktion diesem Haushalt nicht zustimmen:
Grund 1: Obwohl von Bürgermeister Müller wiederholt betont wurde, dass die Gemeinde finanziell eingeschränkt sei, trägt der Haushalt das Prädikat "Weiter so“.
Für bestimmte Projekte, insbesondere den von der SPD favorisierten Umbau des Schützenhauses, sind Mittel vorhanden, während für andere, wie das Live-Streaming von Sitzungen, keine finanziellen Ressourcen bereitgestellt werden.
Zudem enthält der Haushaltsplan keine erkennbaren Einsparungen, die der finanziellen Engpass-Situation Rechnung tragen. Ein Konsolidierungskurs
würde bedeuten, keine weiteren Fehlbedarfe zu planen, die Verschuldung zu begrenzen und Steuererhöhungen in den kommenden Jahren zu vermeiden (Anm. die bereits ab 2026 ff. in den mittelfristigen Planungen (Ergebnishaushalt/Finanzhaushalt) "eingepreist" sind).
Grund 2: Eine fundierte Bewertung der haushaltstechnischen
Gesamtsituation setzt eine valide Datenbasis voraus. Diese ist jedoch auch nach der Beantwortung unserer Fragen nicht ausreichend gegeben. Die Mischung aus vorläufigen Zahlen des Jahresabschlusses 2023, den niemand kennt, und den Planzahlen 2024, die mit einem „Ist" nicht validiert
werden können, schränkt eine solide Bewertung für 2025 erheblich ein.
Die Frage, ob man nicht liefern will oder kann, bleibt offen. In jedem Fall wäre beides inakzeptabel. Es zeigt sich zudem eine unterschiedliche Auffassung zur Verbindlichkeit der Haushaltsplanung. Für uns stellt diese einen verbindlichen Fahrplan für die kurz- und mittelfristige Entwicklung der
Gemeinde dar.
Grund 3: Wir vermissen einen Plan B. Die Kreis- und Schulumlage bleibt bei 57 %, doch der Kreis plant bereits mit 58 %. Sollte dies tatsächlich so kommen, bedeutet das weitere 80.000 Euro Belastung für den Ergebnishaushalt. Der Fehlbedarf im ordentlichen Planergebnis würde sich dann von 623.000 Euro auf 703.000 Euro erhöhen. Ob es letztlich bei 58 % bleibt, ist noch völlig offen.
Grund 4: Risikofaktoren müssen in den Haushaltsplan einfließen. Das Dokument "Kommunale Finanzplanung und Haushalts- und Wirtschaftsführung bis 2028" zeigt in Ziffer 3 zur „Entwicklung der Finanzausgleichsmasse“, dass das Land Hessen nicht garantieren kann,
die Finanzausgleichsmasse aufgrund der massiv verschlechterten Einnahmeperspektiven in der vorgesehenen Höhe zu erhalten". Dies birgt erhebliche Risiken für Brensbach.
Grund 5: Seit kurzem wissen wir, dass Wertberichtigungen aus den Jahren 2019 bis 2022 im Jahresabschluss 2023 und eventuell in 2024 erfasst werden sollen. Welche finanziellen Auswirkungen dies auf die Gemeinde Brensbach hat, bleibt weiterhin unbeantwortet.
Ich möchte es bei diesen fünf Gründen belassen.Tatsächlich gibt es noch weitere Kritikpunkte, doch diese fünf allein verdeutlichen bereits die Risiken, die dieser Haushalt mit sich bringt. Allein diese Gründe reichen für uns aus, um diesem Haushalt nicht zustimmen zu können.
Als Fazit bleibt für uns aus der UWG Fraktion zu sagen: Es bestehen zu viele Unsicherheiten und Risiken in diesem Haushalt. Eine verantwortungsbewusste Finanzplanung muss diese greifbar und beherrschbar machen. Transparenz durch eine solide und zeitnahe Datenbasis ist dabei unerlässlich und Voraussetzung für alle Gremienmitglieder.
Haushaltsplanung ist keine parteipolitische Veranstaltung. Wir müssen klar definieren, welche Leistungen die Gemeinde anbieten kann und welche nicht. Steuererhöhungen sind dabei nicht der richtige Weg. Unsere Bürgerinnen und Bürger erwarten von uns eine nachhaltige Finanzpolitik.
Diesem Anspruch wird der vorgelegte Haushalt nicht gerecht.
Der Kommentar: Heinz Werner Knörnschild, zur Sitzung der Gemeindevertretung am 14.11.2024.
"Tiefpunkt der Deutungshoheit"
Mit Deutungshoheit (auch Deutungsmacht oder Definitionsmacht) bezeichnet man das von einer Person oder Institution beanspruchte Recht oder die Macht, etwas „deuten“ – und damit werten – zu können oder zu dürfen.
Wenn das okkupierte, nicht real existierende Recht auf die Ausübung der Macht über die Deutungshoheit dann noch ergänzt wird mit denunzieren, provozieren, zusammenfügen von belegbaren falschen Aussagen, dem Beschädigen des Ehrenamtes, dann ist das der perfekte Nährboden für Vertrauensverlust.
So geschehen gestern Abend in der Sitzung der Gemeindevertretung, ausgelöst durch Bürgermeister Rainer Müller, der sich wiederholt in minutenlagen Monologen verbal an den Sachargumenten der UWG-Brensbach-Fraktion abarbeitete. Dem von ihm eingeforderte Alleinvertretungsanspruch das „Recht“ zu sein, kann nicht gefolgt werden.
Unser Appell an ihn: Nicht alles was er denkt ist richtig, nicht alles was er sagt, ist sachlich fundiert.
Eine Meinung zu äußern ist normal, sie aber im Wege der Deutungshoheit auch zur Meinung von Anderen machen zu wollen, ist infam und in höchstem Maße undemokratisch.
Wenn dann, diesen Effekt verstärkend, im Windschatten des Bürgermeisters „seine“ SPD-Fraktion, sich nicht an Vereinbarungen im Ausschuss haltend, in perfekter und kritikloser Kongruenz unterwegs ist, dann ist der negative Idealzustand erreicht.
"Zur Wahrheit gehören immer zwei".
Gersprenz-Fische schwimmen zukünftig über die Treppe. Bypass macht es möglich.
Großer Tag für kleine Fische. Seit 2003 wird geplant. Jetzt wird gebaut. "Riegel-Rampe" macht es möglich. Invest 1,100 Mio.Euro, Land Hessen ist mit 0,910 Mio. Euro dabei.
Warum Fische trotz schwimmen eine Treppe brauchen?
Quelle: Echo-online,
Digitalisierung in Kommunen - wie es gehen kann und die Schritte dahin.
Kommunale Digitalisierung ist nicht abhängig von der Größe einer Gemeinde (smart cities). In Zeiten knapper Personalressourcen ist diese ein absolutes Muss.
Der Baustein ist existentiell und sichert Standortvorteile und erhält die Zukunftsfähigkeit und bietet ein Mehr an BürgerInnen-Services. Digitalisierung kann nicht in Dekaden gedacht werden, sondern in überschaubaren Zeiträumen. Wie es gehen kann beinhaltet das untenstehende Chart. (Quelle Bechtle AG)
"Livestreaming" Gemeindevertretung beschließt Übertragung der Sitzungen aus dem Gemeindezentrum.
"Quantensprung in der Kommunikation"
Sitzungen der Gemeindevertretung in Brensbach werden zukünftig live im Internet übertragen.
Odenwald-Kommunen bei der Grundsteuer führend in Hessen.
In allen Kommunen, und das beileibe nicht nur im Odenwaldkreis, "kocht" das Thema Grundsteuer und deren Entwicklung hoch.
Wie sieht es aus um Brensbach herum?
Quelle: Echo-Online
Gemeinden sagen: Halt! So geht es nicht weiter.
Städte und Gemeinden sind unterfinanziert und übernehmen zusätzliche Aufgaben. Die Meinung des Hessischen Städte-und Gemeindebund finden Sie hier:
Wann kommt Tempo 30/kmh innerorts? Zwischenruf der UWG-Brensbach, #Die Bürgerinitiative.
Ein Thema beschäftigt viele Bürger in den Kommunen bundesweit, so auch
in Brensbach.
Bundesverkehrsminister Volker Wissing dazu: "Das Straßenverkehrsgesetz wird somit moderner und flexibler. Es bietet den Kommunen mehr Möglichkeiten vor Ort". Er stellte aber auch klar: "Es bleibt innerorts bei einer Richtgeschwindigkeit von 50 km/h. Flächendeckend Tempo 30 km/h ist damit vom Tisch".
Die UWG-Brensbach, #DieBürgerinitiative fragt: Worin besteht die Modernisierung und Flexibilisierung des Straßenverkehrsgesetzes?
Wir bleiben "dran" und haben einen neuen Antrag in die Gemeindevertretung zu diesem Thema eingebracht.
1.5.2021 Update Tempo 30/kmh
BürgerInnen und Kinder aktiv
Was bisher geschah. Die Verkehrssituation in den Ortsdurchfahrten Nieder-Kainsbach/Stierbach hat durch die Umleitung der B 47 eine weitere Verschärfung erfahren. Die UWG Brensbach, # DieBürgerinitiative fordert durch ihre Anfrage bei der Gemeinde Brensbach ein Tempolimit von 30 km/h. Diese Anfrage wird durch die Gemeinde an Hessen Mobil weitergeleitet. Die Antwort von Hessen Mobil auf den Punkt gebracht lautet: für Tempo 30km/h ist das Verkehrsaufkommen zu gering, die Fahrbahn mit 6,50 m zu breit und bei der Umleitung in 2013 ist nichts passiert.
Unklar bleibt aus welchem Jahr die statistischen Daten für das Verkehrsaufkommen stammen. Die UWG-Brensbach, #DieBürgerinitiative hält es für zumindest fragwürdig die aktuelle Situation mit "in 2013 ist auch nichts passiert" zu rechtfertigen. Nur wer die tagtägliche Situation am eigenen Leib erfährt, kann sich ein reales Bild des Gefährdungspotenzials machen.
Es gibt keine gesicherten Fussgängerüberwege.
Und wer einmal in der Corona Schlange beim
ortsansässigen Metzger steht, kann nachvollziehen, was es bedeutet, wenn LKW's in einer Entfernung von unter einem Meter vorbei donnern und der Fahrtwind mit Windstärke 9 bläst.
Die Gefährdung gerade auch für Kinder und Senioren ist erheblich. Mit selbst bemalten Kinderfiguren haben sie ihre Meinung zum Ausdruck gebracht und ein deutliches Signal an die Verantwortlichen gesendet. Tut endlich was!