UWG – Haushaltsrede am 17.02.2022
Wir von der UWG-Fraktion bedanken uns bei Bürgermeister Rainer Müller und unserem Kämmerer Stephan Eisenhauer, die sich zu unserem Beratungstermin zum Haushaltsentwurf 2022 am 31. Januar über eine Videokonferenz zur Verfügung gestellt haben.
Danke auch an beide für die sehr ausführlichen Erläuterungen, die zur Klärung aller offenen Fragen beigetragen haben.
Auf den Punkt gebracht zeigt uns der Haushalt 2022 und die Ergebnisplanungen von 2022 bis 2025, dass die Einnahmen im Ergebnishaushalt stagnieren und die Kosten steigen.
Unsere Verschuldung wächst von 4,5 Mio. in 2019 auf ca. 10 Mio. Ende 2022. Das ist eine Steigerung um mehr als 120% in 3 Jahren. Ungeachtet dieser Steigerung schaffen wir noch bis 2023 einen ausgeglichenen Haushalt.
Ab 2023 müssen wir uns neue Einnahmequellen erschließen und gleichzeitig nachsehen, wo wir Kosten reduzieren können. Auf der einen Seite haben wir uns entschieden und werden uns auch heute dafür entscheiden, dass Investitionen für die Werterhaltung unseres Anlagevermögens notwendig sind.
Wir wollen schließlich an die nachfolgenden Generationen eine intakte Infrastruktur übergeben. Auf der anderen Seite dürfen Investitionen in den Bereichen Kultur und Bildung, Gesundheit, Kinder, Jugend und Senioren, Klima und Umwelt, Verwaltung und Bürgerservice, Standortmarketing und Interkommunalentwicklung in der Gemeinde nicht zu kurz kommen.
Wir müssen uns alle Gedanken darüber machen, wie wir die steigende Verschuldung in den Griff bekommen und uns gleichzeitig Handlungsfreiräume für unsere kommunale Selbstgestaltung schaffen.
Wir stimmen heute dem Haushaltsplan 2022 zu unter der Bedingung, dass wir mehr Transparenz bei der politischen Entscheidungsfindung erreichen.
Hierzu haben wir in der letzten HFA-Sitzung einen 8-Punkte umfassenden Themen- und Handlungskatalog vorgestellt:
- Nicht geplante Einnahmen aus dem Verkauf des Anlagevermögens (aktuell der anstehende Verkauf „Bolzplatz“) müssen direkt in die Minderung der Neuverschuldung von 2022 einfließen.
- Alle Neuinvestitionen sind zu überprüfen und kritisch zu hinterfragen.
- Wir müssen wissen, wo unsere Schuldenobergrenze liegen darf.
- Wir brauchen in regelmäßigen Abständen eine Mitteilung über die Anwendung der Deckungsfähigkeit für uns in der GV mit entsprechender Beschlussfassung.
- Ein verpflichtendes Einhalten des Kassenwirksamkeitsprinzips mit unterjähriger Unterrichtung der GV.
- Wir geben uns eine Nachhaltigkeitssatzung für eine „generationengerechte Haushaltspolitik“ gem. §6 HGO und Art. 18 nach dem GVBl (Gesetz- und Verordnungsblatt von Hessen). Vorschläge hierzu können vorgelegt werden.
- Wir stellen den Antrag, dass das Thema Nachhaltigkeitssatzung auf die TO der nächsten HFA-Sitzung gebracht wird.
- Über die unterjährigen sich abzeichnenden Haushaltsreste und Kreditermächtigungsüberhänge ist die GV zu informieren.
- Zu analysieren ist die Überlastung und Engpaßsituation in der Verwaltung und Lösungsvorschläge sind zu erarbeiten.
Von der Kommunalaufsicht haben wir anlässlich der Genehmigung des HH2021 eine Pflichtaufgabe erhalten:
„Entscheidungen sind vorausschauend so auszurichten, dass eine generationengerechte Haushaltswirtschaft gewährleistet ist und vorhandene Spielräume nicht gefährdet werden.“
Wir sehen uns hier in der Verantwortung und fordern, dass dieser Punktekatalog in einer fortlaufenden Agenda beachtet und umgesetzt wird.